Beim Fahrzeugtransport in die Türkei richtet sich die Aufmerksamkeit meist auf den türkischen Zoll (185-Tage-Regel, 730-Tage-Frist) — dabei gibt es auch im EU-Herkunftsland Schritte zu erledigen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft in die Türkei bringen, kann eine nicht ordnungsgemäß beendete Zulassung später zu Steuer-, Versicherungs- oder sogar Bußgeldproblemen führen. In diesem Ratgeber erklären wir die Vorgänge in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien im Einzelnen.
1. Warum ist die Abmeldung/Ausfuhr wichtig?
Solange Ihr Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen bleibt, bestehen dort Kfz-Steuer, Versicherungspflicht und die Verantwortung für Bußgelder weiter. Schließen Sie die Zulassung nach dem Transport in die Türkei nicht ab, kann die jährliche Steuer weiterlaufen oder es können Probleme bei Diebstahl-/Verlustmeldungen entstehen.
2. Deutschland: Die Abmeldung
Zur Beendigung der Zulassung in Deutschland wird die örtliche Zulassungsstelle aufgesucht. Erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Die Kennzeichen (zum Entstempeln)
- Personalausweis
Der Vorgang ist meist am selben Tag abgeschlossen, Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung. Geben Sie bei der endgültigen Ausfuhr an, dass das Fahrzeug das Land dauerhaft verlässt, um spätere versehentliche Wiederanmeldungen zu vermeiden.
3. Frankreich: Déclaration de cession und Verwaltungsbescheinigung
In Frankreich läuft der Prozess digital über ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés):
- Déclaration de cession: Erklärung zur Ausfuhr/Übertragung des Fahrzeugs
- Certificat de situation administrative: Bescheinigung über Schuld-/Pfandfreiheit
- Im carte grise wird die endgültige Ausfuhr vermerkt
Da in Frankreich das Kennzeichen an das Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden ist, müssen Sie die Schilder nicht zurückgeben — die vollständige digitale Erklärung reicht aus.
4. Niederlande und Belgien: RDW- und DIV-Verfahren
In den Niederlanden wird bei der RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) eine "export"-Meldung abgegeben; das Kenteken wird zurückgegeben und der Status im System als "geëxporteerd" markiert. In Belgien läuft die Ausfuhrmeldung entsprechend über die DIV (Direction de l'Immatriculation des Véhicules), die Kennzeichen werden abgegeben und eine Ausfuhrbescheinigung ausgestellt.
5. Kennzeichenrückgabe und Versicherungskündigung
In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist die Rückgabe der Kennzeichen bei endgültiger Ausfuhr Pflicht. In Frankreich bleibt das Kennzeichen beim Fahrzeug. Ihre Versicherung sollten Sie erst kündigen, nachdem die Abmeldung abgeschlossen ist und das Fahrzeug für den Transport übernommen wurde — während des Transports ist es ohnehin über die Transportversicherung von LUNVAX abgedeckt.
6. Ist eine zollrechtliche Ausfuhranmeldung erforderlich?
Für Fahrzeuge, die den freien EU-Binnenmarkt endgültig verlassen, kann — insbesondere in Deutschland ohne Ausfuhrkennzeichen — eine zollrechtliche Ausfuhranmeldung verlangt werden. Diese Anforderung variiert je nach Strecke und Fahrzeugwert; LUNVAX informiert Sie vor dem Transport über die für Ihre Route geltenden Vorgaben.
7. Diese Unterlagen benötigt LUNVAX
- Fahrzeugschein (original oder mit Ausfuhrvermerk)
- Personalausweis/Reisepass
- Falls vorhanden: Abmeldebescheinigung
- Angaben zur Versicherung (Kündigungstermin nach dem Transport empfohlen)
Kennzeichenrückgabe und Versicherungskündigung können kurz vor oder nach der Abholung erledigt werden — unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte
- Deutschland: Abmeldung, Frankreich: déclaration de cession, Niederlande/Belgien: RDW-/DIV-Export
- Kennzeichenrückgabe Pflicht in Deutschland/Niederlande/Belgien, nicht in Frankreich
- Versicherung erst nach Abschluss des Transports kündigen
- Auf manchen Strecken zollrechtliche Ausfuhranmeldung nötig
- Für LUNVAX reichen Fahrzeugschein, Ausweis und ggf. Abmeldebescheinigung — zur Transportseite
Für die türkischen Zollregeln siehe unseren Zoll-Ratgeber (Türkisch), für Bußgeld bei Fristüberschreitung unseren Bußgeld-Ratgeber.