UMZUG SCHWEIZ ↔ TÜRKEI

Schweiz ↔ Türkei
Umzug für Haushalt & Büro

Sie zügeln von der Schweiz in die Türkei oder ziehen aus der Türkei in die Schweiz? LUNVAX transportiert Ihren Hausrat und Ihre Büroeinrichtung von Tür zu Tür. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Ihr Umzugsgut passiert deshalb beim Verlassen der Schweiz den Schweizer Zoll. Diese Zollabwicklung übernehmen wir für Sie.

Ausfuhr aus der Schweiz: Eine Inventarliste genügt

Die Schweiz gehört nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Auf dem Weg in die Türkei verlässt Ihr Umzugsgut deshalb zuerst das Schweizer Zollgebiet. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hält diesen Schritt einfach. Es genügt, bei der Ausfuhrzollstelle eine Inventarliste mit Ihren Adressen in der Schweiz und im Ausland vorzulegen.

Diese Zollabwicklung bei der Ausfuhr übernehmen wir für Sie. Schicken Sie uns die Inventarliste vor dem Transport. Dieselbe Liste ist später auch die Grundlage für die Liste beim türkischen Zoll. Zu den Vorschriften im Zielland gibt das BAZG keine Auskunft. Die Voraussetzungen in der Türkei haben wir deshalb unten zusammengefasst.

Erst die Abmeldebestätigung der Gemeinde, dann das Generalkonsulat

Für die zollfreie Einfuhr von Hausrat in die Türkei müssen Sie mindestens 24 Monate im Ausland gelebt haben. Laut Mitteilung des türkischen Generalkonsulats in Zürich läuft das Verfahren in zwei Schritten. Zuerst holen Sie bei Ihrer Gemeinde die Abmeldebestätigung. Damit beantragen Sie beim Generalkonsulat die İkamet Nakil Belgesi.

Das Generalkonsulat nennt folgende Unterlagen:

  • türkischer Reisepass und Nüfus cüzdanı oder türkische Identitätskarte
  • Schweizer Ausländerausweis mit Kopie
  • Abmeldebestätigung im Original und in Kopie
  • für Erwerbstätige: Bestätigung des Arbeitgebers über den Austritt

Gehören Sie zum Generalkonsulat in Genf, prüfen Sie dessen aktuelle Mitteilung. Der türkische Zoll verlangt, dass Ihr Hausrat mit Ihnen, vor Ihrer Ankunft oder innerhalb von sechs Monaten danach eingeführt wird. Wählen Sie den Transporttermin passend zu diesem Zeitfenster. Die Zollabwicklung in der Türkei übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Umzug aus der Türkei in die Schweiz: Formular 18.44

Ziehen Sie aus der Türkei in die Schweiz, melden Sie Ihr Übersiedlungsgut mit dem Formular 18.44 an. Es heisst «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut». Laut BAZG müssen Sie die Gegenstände mindestens sechs Monate persönlich gebraucht haben. Ausserdem müssen Sie sie in der Schweiz weiter benutzen.

Entscheidend ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Wer nicht aus einem Staat der Europäischen Union oder der EFTA zuzieht, zum Beispiel aus der Türkei, legt dafür laut BAZG die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vor. Die aktuelle Liste der Unterlagen prüfen Sie vorab auf der Website des BAZG. Die Zollabwicklung bei der Ausfuhr aus der Türkei und bei der Einfuhr in die Schweiz übernehmen wir für Sie. Etwaige Zölle und behördliche Gebühren teilen wir Ihnen gesondert mit.

Die amtlichen Angaben auf dieser Seite beruhen auf Veröffentlichungen der genannten Behörden und dienen nur der Information. Regeln können sich ändern. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Welche Gegenstände transportieren wir aus der Schweiz?

Für Ihre Wohnung oder Ihr Büro in der Schweiz transportieren wir unter anderem:

  • Sofa, Bett und Kleiderschrank, Esstisch
  • Haushaltgeräte und kleine Küchengeräte
  • Bürotisch und Bürostuhl, Aktenschrank, Computer

Einen Verpackungsservice bieten wir nicht an. Sie packen Ihre Sachen in Kartons und wickeln sie ein. Erstellen Sie die Inventarliste Zimmer für Zimmer. So nutzen Sie dieselbe Liste für die Ausfuhr und für Ihr Angebot. Den Transport organisieren wir mit unserem eigenen Team und unserer eigenen Fahrzeugflotte.

Umzug Schweiz–Türkei: Häufige Fragen

Laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) genügt eine Inventarliste mit Ihren Adressen in der Schweiz und im Ausland, die bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt wird. Zu den Vorschriften im Zielland gibt das BAZG keine Auskunft. Die Voraussetzungen in der Türkei prüfen Sie deshalb separat.
Die Abmeldebestätigung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Das türkische Generalkonsulat in Zürich verlangt sie im Original und in Kopie für den Antrag auf die İkamet Nakil Belgesi. Diese Bescheinigung brauchen Sie wiederum für die Befreiung von Hausrat beim türkischen Zoll.
Der Schweizer Zoll verwendet für Übersiedlungsgut das Formular 18.44 («Zollveranlagung von Übersiedlungsgut»). Laut BAZG müssen Sie die Gegenstände mindestens sechs Monate persönlich gebraucht haben und sie in der Schweiz weiter benutzen.
Ja. Die Zollabwicklung bei der Ausfuhr aus der Schweiz und beim türkischen Zoll übernehmen wir für Sie. Das gilt auch in der Gegenrichtung. Die Inventarliste und Ihre persönlichen Unterlagen wie die Abmeldebestätigung stellen Sie bereit. Etwaige Zölle und behördliche Gebühren sind nicht im Transportpreis enthalten und werden Ihnen gesondert mitgeteilt.
Laut türkischem Handelsministerium muss der Hausrat mit Ihnen, vor Ihrer Ankunft oder innerhalb von sechs Monaten danach eingeführt und angemeldet werden. Planen Sie den Transporttermin passend zu diesem Zeitfenster.
Nein. Das Einpacken und Einwickeln übernehmen Sie, wir übernehmen den Transport. Für empfindliche Gegenstände empfehlen wir Ihr eigenes Schutzmaterial. Beschriften Sie die Kartons nach Zimmern, das erleichtert auch die Inventarliste.
Im Angebot sehen Sie den Transportpreis klar ausgewiesen, ohne überraschende Zusatzkosten. Etwaige Zölle und behördliche Gebühren sind darin nicht enthalten und werden Ihnen gesondert mitgeteilt. Feste Preise nennen wir auf der Website nicht; das Angebot richtet sich nach Ihrer Inventarliste und Ihren Adressen.

Angebot für Ihren Umzug Schweiz ↔ Türkei anfordern

Schicken Sie uns Ihre Adresse in der Schweiz und Ihre Inventarliste per WhatsApp. Dieselbe Liste brauchen wir für die Ausfuhr. Um Transport und Zollabwicklung kümmern wir uns. Sie erreichen uns 7/24.

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