Österreich ↔ Türkei
Übersiedlung für Haushalt & Büro
Sie übersiedeln von Österreich in die Türkei oder aus der Türkei nach Österreich? LUNVAX bringt Ihren Hausrat und Ihre Büroeinrichtung von Tür zu Tür, mit eigenem Team und eigener Fahrzeugflotte. Die Frist für die Abmeldung ist in Österreich sehr kurz. Planen Sie den Umzugstag deshalb von Anfang an gemeinsam mit uns.
Alle Länder: Internationaler Umzug Europa–Türkei
Wegzug aus Österreich: Abmeldung innerhalb von drei Tagen
Wer Österreich verlässt und seinen Hauptwohnsitz aufgibt, muss sich innerhalb von drei Tagen abmelden. So steht es auf oesterreich.gv.at, dem offiziellen Behördenportal der Republik. Zuständig ist die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.
Weil die Frist so kurz ist, gehören Umzugstag und Abmeldung in denselben Kalender. Legen Sie das Abmeldedatum fest, sobald der Auszugstermin steht. Bewahren Sie den Nachweis über die Abmeldung auf. Die türkischen Vertretungen verlangen für die İkamet Nakil Belgesi in der Regel einen solchen Nachweis. Diese Bescheinigung brauchen Sie wiederum für die Zollbefreiung in der Türkei.
Türkischer Zoll: Die Befreiung gilt für die ganze Familie
Für die zollfreie Einfuhr von gebrauchtem Hausrat müssen Sie mindestens 24 Monate im Ausland gelebt haben. Das türkische Handelsministerium betont: Die Befreiung steht der Familie als Einheit zu. Dazu zählen Mutter, Vater und Kinder unter 18 Jahren. Ehepartner können dieselbe Befreiung also nicht getrennt nutzen.
Das wirkt sich auf die Planung aus. Betrachten Sie den Hausrat der Familie als eine einzige Übersiedlung und erstellen Sie die Liste entsprechend. Der türkische Zoll verlangt die İkamet Nakil Belgesi, einen ausführlichen Personenstandsauszug (vukuatlı nüfus kayıt örneği) und die Liste Ihres Umzugsguts. Die İkamet Nakil Belgesi stellt Ihre zuständige türkische Vertretung aus. Die Zollabwicklung übernehmen wir für Sie.
Übersiedlung aus der Türkei nach Österreich: Formular ZBefr 2
Auch wer aus der Türkei nach Österreich zieht, kann Übersiedlungsgut zollfrei einführen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verwendet dafür das Formular ZBefr 2. Damit erklären Sie, dass Sie Ihren einzigen Wohnsitz in einem Drittland aufgeben und Ihren neuen einzigen Wohnsitz in Österreich begründen. Die wichtigsten Voraussetzungen laut BMF:
- Sie haben die Gegenstände vor dem Wegzug mindestens sechs Monate an Ihrem bisherigen Wohnsitz benutzt.
- Sie melden das Übersiedlungsgut innerhalb von 12 Monaten nach der Wohnsitzbegründung beim Zoll an.
- Sie überlassen die Gegenstände 12 Monate nach der Zollabfertigung niemand anderem.
Passt Ihre Situation nicht in dieses Schema, sieht das BMF einen Antrag auf Grundlagenbescheid mit dem Formular ZBefr 2a vor. Die Zollabwicklung bei der Ausfuhr aus der Türkei und bei der Einfuhr nach Österreich übernehmen wir für Sie. Etwaige Zölle und behördliche Gebühren teilen wir Ihnen gesondert mit.
Die amtlichen Angaben stammen aus Veröffentlichungen der genannten Behörden und dienen nur der Information. Regeln können sich ändern. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.
Welche Gegenstände übersiedeln wir aus Österreich?
Aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb in Österreich transportieren wir zum Beispiel:
- Schlaf- und Wohnzimmermöbel, Kleiderkasten, Küchentisch, Regale
- Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler
- Schreibtische, Sessel, Archivkartons, Büroelektronik
Das Verpacken übernehmen Sie, den Transport organisieren wir. Halten Sie Kartons und eingewickelte Möbel am Umzugstag bereit. Eine nach Zimmern geordnete Liste dient als Grundlage für Ihr Angebot und für die Liste beim türkischen Zoll.